Leistungsspektrum um Kampfmittelüberprüfung erweitert

Im Vorfeld von Baugrunderkundungen ist das Thema "Kampfmittelfreiheit" aus Gründen des Arbeitsschutzes ein ganz wesentliches Thema. Der Bauherr ist verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit eines Baugrundstücks. "Er ist deshalb verpflichtet - vor Baubeginn - entsprechende regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln zu veranlassen. Die Durchführung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln ist nur speziell geschulten und zugelassenen Fachunternehmen nach § 7 und § 20 Sprengstoffgesetz gestattet." (aus: Vorsicht Kampfmittel: Merkblatt kampfmittelfrei Bauen; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., der BG BAU).

Um unseren Kunden im Rahmen von Baugrunderkundungen in gewohnter Weise einen umfassenden Service anbieten zu können, stehen wir ab sofort auch als qualifiziertes Unternehmen zur Erkundung und Detektion von Kampfmitteln und Fremdkörpern sowie bei der Bauaushubüberwachung bzw. kampfmitteltechnischen Baubegleitung zur Verfügung. Wir sind Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG sowie Erlaubnisscheininhaber nach §7 SprengG. Das Regierungspräsidium Leipzig erteilte uns die Erlaubnis für "das Aufsuchen, Freilegen, Bergen, das Verbringen und die Feststellung der Transportsicherheit von Fundmunition und sprengfähigen Kriegswaffen im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung".